TFG
Verweise
in § 38 TFG

TFG  
Transfusionsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Die auf den §§ 35 bis 37 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung geändert werden.
Quelle: BMJ
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