TFG
Verweise
in § 23 TFG

TFG  
Transfusionsgesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, nach Anhörung von Sachverständigen eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Regelung von Art, Umfang und Darstellungsweise der Angaben nach diesem Abschnitt zu erlassen.
Quelle: BMJ
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