SysStabV
Verweise
in § 1 SysStabV
SysStabV
Systemstabilitätsverordnung
Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und aus Kraft-Wärme-Kopplung bei Über- und Unterfrequenzen zu vermeiden.
Quelle: BMJ
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