StVZO
Verweise
in § 30b StVZO

StVZO  
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:
1.
Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.
2.
Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.
3.
Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.
4.
Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.
Quelle: BMJ
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