Verweise
in § 21b StVZO
StVZO
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
Quelle: BMJ
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