StVZO
Verweise
in § 21b StVZO

StVZO  
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Straßenverkehrsrecht
Notizen
zu § 21b StVZO
Keine Notizen vorhanden.