StVollzG
Verweise
in § 1 StVollzG
StVollzG
Strafvollzugsgesetz
Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.
Quelle: BMJ
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