StrUG NRW Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW
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Strafrechtsbezogenes Unterbringungsgesetz NRW
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Polizei- & Ordnungsrecht
Über die Erfahrungen mit diesem Gesetz ist dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre zu berichten.
Quelle: Justizportal NRW
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