StrEG Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
StrEG
Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
Strafrecht
Strafprozessrecht
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Quelle: BMJ
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