StPO
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in § 468 StPO

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Strafprozessordnung

Strafrecht

Strafprozessrecht

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.
Quelle: BMJ
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