StPO
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in § 318 StPO

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Strafprozessordnung

Strafrecht

Strafprozessrecht

Die Berufung kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ist dies nicht geschehen oder eine Rechtfertigung überhaupt nicht erfolgt, so gilt der ganze Inhalt des Urteils als angefochten.
Quelle: BMJ
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