StPO Strafprozessordnung
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Strafprozessordnung
Strafrecht
Strafprozessrecht
Stellt sich erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens die Abwesenheit des Angeklagten heraus, so erfolgen die noch erforderlichen Beweisaufnahmen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter.
Quelle: BMJ
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