StPO Strafprozessordnung
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Strafprozessordnung
Strafrecht
Strafprozessrecht
Die Aussage eines vor der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen, der erst in der Hauptverhandlung von seinem Recht, das Zeugnis zu verweigern, Gebrauch macht, darf nicht verlesen werden.
Quelle: BMJ
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