StGB
Verweise
in § 92 StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Nichtvermögensdelikte

(1) Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, ihre staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihr gehörendes Gebiet abtrennt.
(2) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
1.
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
2.
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
3.
das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
4.
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
5.
die Unabhängigkeit der Gerichte und
6.
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.
(3) Im Sinne dieses Gesetzes sind
1.
Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen (Absatz 1),
2.
Bestrebungen gegen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, die äußere oder innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen,
3.
Bestrebungen gegen Verfassungsgrundsätze solche Bestrebungen, deren Träger darauf hinarbeiten, einen Verfassungsgrundsatz (Absatz 2) zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Quelle: BMJ
Import:

Übersicht: Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB

StrafrechtStrafrecht BTNichtvermögensdelikte

Übersicht zu den Urkundendelikten: Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Mittelbare Falschbeurkundung im Amt (§ 271 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).

 

Delikt

§ 267
Urkunden-fälschung

§ 268
Fälschung technischer Aufzeich-nungen

§ 271
Mittelbare Falsch-beurkundung

§ 348
Falsch-beurkundung im Amt

§ 274
Urkunden-unterdrückung

Schutz

Echtheitsschutz
(Echtheit & Unverfälschtheit)

Wahrheitsschutz
(inhaltliche Richtigkeit)

Bestandsschutz

Tat-
objekt

Urkunden

Technische Aufzeich-nungen

Öffentliche Urkunden (§ 415 ZPO), Bücher, Dateien oder Register

Urkunden & technische Auf-zeichnungen; beweiserhebliche Daten; Grenzmerkmale

Tat-bestands-alterna-
tiven

Tatobjekt Urkunden:

  • Herstellen einer unechten Urkunde

  • Verfälschen einer echten Urkunde

  • Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde

Tatobjekt techn. Aufz.:

  • Herstellen einer unechten techn. Aufz.

  • Verfälschen einer echten techn. Aufz.

  • Gebrauchen einer unechten oder verfälschten techn. Aufz.

 

Einwirkungen von außen („mittelbar“):

  • Bewirken der falschen Beurkundung oder Speicherung in öffentlichen Urkunden etc.

  • Gebrauchen einer solchen falschen Beurkundung oder Daten-speicherung

Einwirkung durch Amtsträger selbst (Sonderdelikt):

  • Eigenständige falsche Beurkundung oder Speicherung in öffentlichen Urkunden etc.

Tathandlung Bestands-einwirkung:

  • Vernichten, Beschädigen oder Unterdrücken von Urkunden oder techn. Aufz.

  • Löschen, Unterdrücken, unbrauchbar Machen oder Verändern beweiserhebl. Daten

  • Wegnehmen ect. von Grenzzeichen

 

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