StGB
Verweise
in § 80a StGB

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Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Nichtvermögensdelikte

Wer im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zum Verbrechen der Aggression (§ 13 des Völkerstrafgesetzbuches) aufstachelt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Quelle: BMJ
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