StGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 77e StGB

StGB  

Strafgesetzbuch

Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Strafrecht AT
Notizen
zu § 77e StGB
Keine Notizen vorhanden.