StGB
Verweise
in § 77e StGB

StGB  
Strafgesetzbuch

Strafrecht

Strafrecht AT

Ist eine Tat nur mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgbar, so gelten die §§ 77 und 77d entsprechend.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Strafrecht AT
Notizen
zu § 77e StGB
Keine Notizen vorhanden.