StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
Strafrecht
Strafrecht AT
Hat bei wechselseitig begangenen Taten, die miteinander zusammenhängen und nur auf Antrag verfolgbar sind, ein Berechtigter die Strafverfolgung des anderen beantragt, so erlischt das Antragsrecht des anderen, wenn er es nicht bis zur Beendigung des letzten Wortes im ersten Rechtszug ausübt. Er kann den Antrag auch dann noch stellen, wenn für ihn die Antragsfrist schon verstrichen ist.
Quelle: BMJ
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Übersicht: Prüfungsreihenfolge Tötungsdelikte
StrafrechtStrafrecht BTNichtvermögensdelikte
Übersicht zur Prüfungsreihenfolge der Tötungsdelikte: Mord (§ 211), Totschlag (§ 211), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) und fahrlässige Tötung (§ 222 StGB).
- Der nachfolgende Aufbau entspricht der h.L., die den Mord (§ 211 StGB) als Qualifikation des Totschlags (§ 212 StGB) ansieht.
- Die Rspr. sieht beide als eigenständige Delikte an. Hiernach wäre § 211 StGB als speziellere Norm (lex specialis) vor § 212 StGB zu prüfen.
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Reihen-folge |
Delikt |
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1. |
212 StGB (Totschlag) → nicht unter fünf Jahren |
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(+) Tötungsvorsatz, dann: |
(-) Tötungsvorsatz, dann: |
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2. |
§ 211 StGB → lebenslang |
§ 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) |
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(+) |
(-) Körperverletzungsvorsatz, dann: |
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3. |
Ende |
Ende |
§ 222 StGB (Fahrlässige Tötung) → bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe |
Zuletzt bearbeitet:
Schemata
zu Strafrecht AT
Notizen
zu § 77c StGB
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