Verweise
in § 61 StGB
StGB
Strafgesetzbuch
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1.
- die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2.
- die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3.
- die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4.
- die Führungsaufsicht,
- 5.
- die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6.
- das Berufsverbot.
Quelle: BMJ
Import:
Übersicht: Diebstahl und Unterschlagung (§§ 242 ff. StGB)
Übersicht zu den Delikten Diebstahl und Unterschlagung sowie den dazugehörigen Qualifikationen, schweren Fällen und Strafantragserfordernissen gem. der §§ 242, 243, 244, 244a, 246, 247 und 248a StGB.
Siehe auch die noch grundlegendere Übersicht: Eigentums- und Vermögensschädigungsdelikte (§§ 242 ff. StGB)
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Grundtatbestand |
Diebstahl |
Unterschlagung |
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Qualifikation |
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Strafzumessung (schwerer Fall) |
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Strafantrag |
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Zuletzt bearbeitet:
Dokumente
zu Strafrecht AT
Notizen
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