StGB Strafgesetzbuch
Nichtvermögensdelikte
- 1.
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- 2.
- Hindernisse bereitet oder
- 3.
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
Übersicht: Verkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB)
Übersicht zu den Verkehrsdelikten der §§ 315, 315a, 315b, 315c und 316 StGB bei Unterteilung in Eingriffe von außen und von innen in die zwei unterschiedlichen Verkehrsbereiche Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr einerseits und Straßenverkehr andererseits.
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Eingriff von … |
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Außen |
Innen |
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Eingriff in … |
Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr |
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Straßen-verkehr |
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