StGB Strafgesetzbuch
StGB
Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,
- 1.
- eine ausbeuterische Beschäftigung (§ 232 Absatz 1 Satz 2) aufzunehmen oder fortzusetzen,
- 2.
- sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln, zu begeben oder
- 3.
- die Bettelei, bei der sie ausgebeutet wird, aufzunehmen oder fortzusetzen.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List veranlasst,
- 1.
- eine ausbeuterische Beschäftigung (§ 232 Absatz 1 Satz 2) aufzunehmen oder fortzusetzen,
- 2.
- sich in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnisse, die dem entsprechen oder ähneln, zu begeben oder
- 3.
- die Bettelei, bei der sie ausgebeutet wird, aufzunehmen oder fortzusetzen.
(4) § 232a Absatz 4 und 5 gilt entsprechend.
Quelle: BMJ
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Übersicht: Sachbeschädigungsdelikte (§§ 303 ff. StGB)
StrafrechtStrafrecht BTVermögensdelikte
Übersicht zu den Sachbeschädigungsdelikten inkl. dazugehöriger Qualifikationen der §§ 303, 303a, 303b, 304, 305, 305a und 306 StGB
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Grund-tatbestand |
§ 303 |
§ 303a |
§ 303b |
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Qualifikation |
§ 305 § 305a § 306 I (h.M.) |
§ 303b I Nr. 1 |
- |
- |
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Strafantrag |
§ 303c |
§ 303c |
§ 303c |
- |
Abgrenzung: Bei den nachfolgenden Brandstiftungsdelikten der §§ 306 ff. StGB werden zwar auch Gegenstände zerstört. Im Mittelpunkt steht dabei jedoch i.d.R. nicht das Eigentum, sondern die daraus resultierende Gefährdung für Personen. Sie werden daher nicht den Vermögensdelikten, sondern den Nichtvermögensdelikten zugerechnet.
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Schemata
zu Nichtvermögensdelikte
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