Verweise
in § 199 StGB
StGB
Strafgesetzbuch
Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären.
Quelle: BMJ
Import:
Übersicht: Verkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB)
Übersicht zu den Verkehrsdelikten der §§ 315, 315a, 315b, 315c und 316 StGB bei Unterteilung in Eingriffe von außen und von innen in die zwei unterschiedlichen Verkehrsbereiche Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr einerseits und Straßenverkehr andererseits.
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Eingriff von … |
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Außen |
Innen |
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Eingriff in … |
Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr |
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Straßen-verkehr |
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Zuletzt bearbeitet:
Dokumente
zu Nichtvermögensdelikte
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