StGB Strafgesetzbuch
Nichtvermögensdelikte
- 1.
- der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
- 2.
- der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,
- 3.
- der Täter ein Überraschungsmoment ausnutzt,
- 4.
- der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht, oder
- 5.
- der Täter die Person zur Vornahme oder Duldung der sexuellen Handlung durch Drohung mit einem empfindlichen Übel genötigt hat.
- 1.
- gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet,
- 2.
- dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht oder
- 3.
- eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist.
- 1.
- der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
- 2.
- die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
- 1.
- eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
- 2.
- sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
- 3.
- das Opfer in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
- 1.
- bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
- 2.
- das Opfer
- a)
- bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
- b)
- durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
Übersicht: Urkundendelikte, §§ 267 ff. StGB
Übersicht zu den Urkundendelikten: Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Mittelbare Falschbeurkundung im Amt (§ 271 StGB), Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB).
|
Delikt |
§ 267 |
§ 268 |
§ 271 |
§ 348 |
§ 274 |
|
Schutz |
Echtheitsschutz |
Wahrheitsschutz |
Bestandsschutz |
||
|
Tat- |
Urkunden |
Technische Aufzeich-nungen |
Öffentliche Urkunden (§ 415 ZPO), Bücher, Dateien oder Register |
Urkunden & technische Auf-zeichnungen; beweiserhebliche Daten; Grenzmerkmale |
|
|
Tat-bestands-alterna- |
Tatobjekt Urkunden:
|
Tatobjekt techn. Aufz.:
|
Einwirkungen von außen („mittelbar“):
|
Einwirkung durch Amtsträger selbst (Sonderdelikt):
|
Tathandlung Bestands-einwirkung:
|