StGB
Verweise
in § 176d StGB

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Strafgesetzbuch

StrafrechtStrafrecht BT

Nichtvermögensdelikte

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 bis 176c) mindestens leichtfertig den Tod eines Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
Quelle: BMJ
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