Verweise
in § 155 StGB
StGB
Strafgesetzbuch
Dem Eid stehen gleich
- 1.
- die den Eid ersetzende Bekräftigung,
- 2.
- die Berufung auf einen früheren Eid oder auf eine frühere Bekräftigung.
Quelle: BMJ
Import:
Übersicht: Verkehrsdelikte (§§ 315 ff. StGB)
Übersicht zu den Verkehrsdelikten der §§ 315, 315a, 315b, 315c und 316 StGB bei Unterteilung in Eingriffe von außen und von innen in die zwei unterschiedlichen Verkehrsbereiche Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr einerseits und Straßenverkehr andererseits.
|
|
Eingriff von … |
|||
|
Außen |
Innen |
|||
|
Eingriff in … |
Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr |
|
|
|
|
Straßen-verkehr |
|
|
||
Zuletzt bearbeitet:
Dokumente
zu Nichtvermögensdelikte
Notizen
zu § 155 StGB
Keine Notizen vorhanden.