StGB Strafgesetzbuch
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Strafgesetzbuch
StrafrechtStrafrecht BT
Nichtvermögensdelikte
Wer wissentlich ein dienstliches Schriftstück, das zur Bekanntmachung öffentlich angeschlagen oder ausgelegt ist, zerstört, beseitigt, verunstaltet, unkenntlich macht oder in seinem Sinn entstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Quelle: BMJ
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Übersicht: Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff. StGB)
StrafrechtStrafrecht BTNichtvermögensdelikte
Übersicht zur Prüfungsreihenfolge der Körperverletzungsdelikte der §§ 223, 224, 225, 226, 227, 229, 230, 231 und 340 StGB.
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Erfolgsqualifikation |
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Strafantrag |
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Zuletzt bearbeitet:
Schemata
zu Nichtvermögensdelikte
Notizen
zu § 134 StGB
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