StFG Stabilisierungsfondsgesetz
StFG
Stabilisierungsfondsgesetz
Spezialisierungen
Bank- & Kapitalmarktrecht
Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: BMJ
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