StFG
Verweise
in § 29 StFG

StFG  
Stabilisierungsfondsgesetz

Spezialisierungen

Bank- & Kapitalmarktrecht

Ein Widerspruch ist ausgeschlossen. Die Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen hat keine aufschiebende Wirkung.
Quelle: BMJ
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