Verweise
in § 2 StBVV
StBVV
Steuerberatervergütungsverordnung
Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
Quelle: BMJ
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