StBVV
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Verweise
in § 2 StBVV

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Steuerberatervergütungsverordnung

Ist in dieser Verordnung über die Gebühren für eine Berufstätigkeit des Steuerberaters nichts bestimmt, so sind die Gebühren in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung zu bemessen.
Quelle: BMJ
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