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Verweise
in § 168 StBerG

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Steuerberatungsgesetz

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Recht der juristischen Berufe

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des § 166 Abs. 2 am ersten Kalendertage des dritten Kalendermonats nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) § 166 Abs. 2 tritt am Tage nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft.
Quelle: BMJ
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