StBerG Steuerberatungsgesetz
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Steuerberatungsgesetz
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Recht der juristischen Berufe
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.
Quelle: BMJ
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