StBerG Steuerberatungsgesetz
StBerG
Steuerberatungsgesetz
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Recht der juristischen Berufe
Im Fall einer Rechtsnachfolge (§ 89b) treten Rechtsnachfolger der Berufsausübungsgesellschaft in diejenige Lage des Verfahrens ein, in der sich die Berufsausübungsgesellschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rechtsnachfolge befunden hat.
Quelle: BMJ
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zu Recht der juristischen Berufe
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