StaRUG
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Verweise
in § 101 StaRUG

StaRUG  

Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz

Informationen über die Verfügbarkeit der von öffentlichen Stellen bereitgestellten Instrumentarien zur frühzeitigen Identifizierung von Krisen werden vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unter seiner Internetadresse www.bmjv.bund.de bereitgestellt.
Quelle: BMJ
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