StabG
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Verweise
in § 17 StabG

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Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft

Bund und Länder erteilen sich gegenseitig die Auskünfte, die zur Durchführung einer konjunkturgerechten Haushaltswirtschaft und zur Aufstellung ihrer Finanzpläne notwendig sind.
Quelle: BMJ
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