SpkG NRW
Verweise
in § 46 SpkG NRW

SpkG NRW  
Sparkassengesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft
- das Gesetz über die Sparkassen sowie über die Sparkassen- und Giroverbände (Sparkassengesetz –SpkG–) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2004 (GV. NRW. S. 521),
- die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes und über den Zusammenschluss der Sparkassen- und Giroverbände vom 8. März 1994 (GV. NRW. S. 92),
- die Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (Sparkassenverordnung –SpkVO–) vom 15. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1255).
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