SpkG NRW Sparkassengesetz NRW
SpkG NRW
Sparkassengesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft
- das Gesetz über die Sparkassen sowie über die Sparkassen- und Giroverbände (Sparkassengesetz SpkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2004 (GV. NRW. S. 521),
- die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes und über den Zusammenschluss der Sparkassen- und Giroverbände vom 8. März 1994 (GV. NRW. S. 92),
- die Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebes der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen (Sparkassenverordnung SpkVO) vom 15. Dezember 1995 (GV. NRW. S. 1255).
Quelle: Justizportal NRW
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Sonst. öffentliches Wirtschaftsrecht
Notizen
zu § 46 SpkG NRW
Keine Notizen vorhanden.