Verweise
in § 10c SpielV
SpielV
Spielverordnung
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
- Gewerbeordnung und Spielverordnung,
- 2.
- Spielhallenrecht der Länder,
- 3.
- Jugendschutzrecht.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine documents und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 10c SpielV
Keine Notizen vorhanden.