SpaEfV (außer Kraft)
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Verweise
in § 3 SpaEfV (außer Kraft)

SpaEfV (außer Kraft)  

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (außer Kraft)

Als alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen (§ 55 Absatz 4 Satz 2 des Energiesteuergesetzes und § 10 Absatz 3 Satz 2 des Stromsteuergesetzes) gelten folgende Systeme:
1.
ein Energieaudit entsprechend den Anforderungen der DIN EN 16247-1, Ausgabe Oktober 2012, das mit einem Energieauditbericht gemäß der Anlage 1 dieser Verordnung abschließt, oder
2.
ein alternatives System gemäß der Anlage 2 dieser Verordnung.
Quelle: BMJ
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