SortSchG 1985 Sortenschutzgesetz
SortSchG 1985
Sortenschutzgesetz
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
Quelle: BMJ
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