SortSchG
Verweise
in § 4 SortSchG
SortSchG
Sortenschutzgesetz
Eine Sorte ist homogen, wenn sie, abgesehen von Abweichungen auf Grund der Besonderheiten ihrer Vermehrung, in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale hinreichend einheitlich ist.
Quelle: BMJ
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