SortSchG 1985
Verweise
in § 37g SortSchG 1985

SortSchG 1985  
Sortenschutzgesetz

Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu § 37g SortSchG 1985
Keine Notizen vorhanden.