SGG Sozialgerichtsgesetz
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Sozialgerichtsgesetz
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Sozialrecht
Die Klage ist an keine Frist gebunden, wenn die Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts oder die Feststellung des zuständigen Versicherungsträgers oder die Vornahme eines unterlassenen Verwaltungsakts begehrt wird.
Quelle: BMJ
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