SGG Sozialgerichtsgesetz
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Sozialgerichtsgesetz
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Sozialrecht
Vor die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gehören auch Streitigkeiten, für welche durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit der früheren Versicherungsbehörden oder Versorgungsgerichte begründet worden war.
Quelle: BMJ
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