SGG Sozialgerichtsgesetz
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Sozialgerichtsgesetz
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Sozialrecht
Das Landessozialgericht prüft den Streitfall im gleichen Umfang wie das Sozialgericht. Es hat auch neu vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zu berücksichtigen.
Quelle: BMJ
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zu Sozialrecht
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