SGB XIV
Verweise
in § 62 SGB XIV
SGB XIV
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch
Leistungen zur Teilhabe sind
- 1.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
- 2.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung,
- 3.
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe und
- 4.
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 62 SGB XIV
Keine Notizen vorhanden.