SGB XIV
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in § 123 SGB XIV

SGB XIV  

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch

Unter der Bezeichnung „Bundesstelle für Soziale Entschädigung“ führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die Aufgaben nach § 124 aus. Dabei unterliegt es der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Quelle: BMJ
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