SGB XII
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Verweise
in § 50 SGB XII

SGB XII  

Sozialhilfe

Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
1.
ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
2.
Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
3.
Pflege in einer stationären Einrichtung und
4.
häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson
geleistet.
Quelle: BMJ
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