SGB XII
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Verweise
in § 107 SGB XII

SGB XII  

Sozialhilfe

§ 98 Abs. 2 und § 106 gelten entsprechend, wenn ein Kind oder ein Jugendlicher in einer anderen Familie oder bei anderen Personen als bei seinen Eltern oder bei einem Elternteil untergebracht ist.
Quelle: BMJ
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