SGB XI
Verweise
in § 100 SGB XI

SGB XI  
Soziale Pflegeversicherung

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Sozialrecht

Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.
Quelle: BMJ
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