SGB XI Soziale Pflegeversicherung
SGB XI
Soziale Pflegeversicherung
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Sozialrecht
Die Pflegekasse kann die für den Nachweis einer Familienversicherung (§ 25) erforderlichen Daten vom Angehörigen oder mit dessen Zustimmung vom Mitglied erheben.
Quelle: BMJ
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