SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB X
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist schriftlich zu schließen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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