SGB VII
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Verweise
in § 42 SGB VII

SGB VII  

Gesetzliche Unfallversicherung

Haushaltshilfe und Leistungen zur Kinderbetreuung nach § 74 Abs. 1 bis 3 des Neunten Buches werden auch bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe erbracht.
Quelle: BMJ
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