SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
(1) (weggefallen)
(2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
(5) (weggefallen)
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 221 SGB VII
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