SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VII
Gesetzliche Unfallversicherung
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Sozialrecht
Die Unternehmer haben die für ihre Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen; das Nähere regelt die Satzung.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
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