SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VI
Gesetzliche Rentenversicherung
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Sozialrecht
Ein Anspruch auf Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht nicht vor Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Träger der Rentenversicherung sollen vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter prüfen.
Quelle: BMJ
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