SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
SGB V
Gesetzliche Krankenversicherung
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Sozialrecht
Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jeweils ein beratender Fachausschuss gebildet für
- 1.
- die hausärztliche Versorgung,
- 2.
- die fachärztliche Versorgung und
- 3.
- angestellte Ärztinnen und Ärzte.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Sozialrecht
Notizen
zu § 79c SGB V
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